Welche Strategie haben Sie, um Ihre Kunden bei der Stange zu halten?
Seit vielen Jahren erleben wir alle in der Agrartechnik eine stetige Ausweitung des Rabattierens und der kostenlosen Leistungserbringung, auch „Kulanz“ genannt. Dem setzen die Fachbetriebe eigentlich nichts entgegen, sondern begründen die eigene Handlung immer mit dem Argument „sonst geht der Kunde zum Wettbewerb“. Dies hatte der Kunde in der Regel vorher dann auch so kundgetan, worauf er in der Regel seine „kulante Behandlung“ erfährt. Und das ist teurer als man glaubt: mehr . . .
Es ist immer ein langer Abstimmungsprozess bis die Konditionenempfehlungen (oder eben: AGB) überarbeitet sind.
Nun ist es jedoch wieder so weit: Die neuen AGB Landmaschinen und Motorgeräte, Stand Juli 2009, sind fertig und hier downloadbar.
Neben neuen Inhalten gibt es auch organisatorisch eine wesentliche Neuerung: Die AGB sind nun für Landmaschinen und Motorgeräte wieder gemeinsam gefasst, waren jedoch nach Kundengruppen zu trennen.
Die Europäische Union möchte den Ausstoß schädlicher Klimagase reduzieren. Dazu müssen auch bei Reparatur und Wartung Vorkehrungen gegen das Entweichen von Klimagasen getroffen werden, speziell bei der Wartung von Fahrzeugklimaanlagen, denn das Kältemittel R134a ist ca. 1430 mal schädlicher als CO2. Mit der Einführung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zum 1.7.2008 wurden alle Handwerke und Industriebereiche verpflichtet, neben entsprechender technischer Ausstattung (Klimageräte zur Absaugung und Befüllung) den Wissensstand der Mitarbeiter über die neuen Vorgaben zu gewährleisten und dessen Sachkunde hierüber nachzuweisen.
Der Stichtag für den Sachkundenachweis war für Kraftfahrzeuge der 4. Juli 2010. Werden danach Wartungen und Reparaturen an Klimaanlagen durch Mitarbeiter ausgeführt, für die der Sachkundenachweis nicht erbracht werden kann, drohen Bußgelder.
Was also tun? Unser Landesverband NRWhat die folgende Zusammenfassung mit interessanten Ansätzen geliefert:
“Was passiert, wenn die Gewerbeaufsicht klingelt und nach „Sicherheitsdatenblättern“ fragt?“ heißt es heute vielfach in den Innungen. Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz sind Chefsache:
Nach Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen, auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierzu ist eine gezielte und systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen notwendig.
Der LandBauTechnik-Bundesverband e.V. gibt einmal jährlich zu den Messen den bekannten "Jahresbericht der Verbandsorganisation" heraus - der umfassende Arbeitsnachweis aller verbandlichen Stufen und Ebenen. Hier finden Sie Berichte über alle Themen, die im Jahr eine Rolle gespielt haben, immer knapp gefasst: Problem – Ziel – Sachstand.
In der Anlage die Webversion zum downloaden (14 MB),in einer anderen Info gibt es einen download der einzelnen Teile.
Fünf Thementeile berichten aus der Bundesebene: mehr . . .