Recht auf Reparatur der EU: Das Handwerk und die LandBauTechnik-Branche sehen Nachbesserungsbedarf
Mit deutlichen Forderungen nach Verbesserungen wurde im Handwerk und der LandBauTechnik-Branche der Richt-linienvorschlag der EU-Kommission, der am 22. März veröffentlicht wurde, aufgenommen. Dieser schreibt gemein-same Vorgaben zur Förderung der Reparatur von Waren vor. Das sogenannte „Recht auf Reparatur“ folgt dem Green-Deal und zielt drauf ab, das Abfallaufkommen zu senken und wertvolle Materialien nicht zu verschwenden.