Ausnahmen bei Güterkraftverkehrsgesetz, Maut, Fahrpersonalrecht und Kfz-Steuer kompakt zusammengefasst.

Zur Güterbeförderung in der Land- und Forstwirtschaft hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ein Merkblatt herausgegeben. Es enthält kurz und knapp Hinweise zu Ausnahmen, die die Land- und Forstwirtschaft im Güterkraftverkehrsgesetz, der Maut, dem Fahrpersonalrecht und der Kraftfahrzeugsteuer betreffen. Auch liefert das Merkblatt wichtige Informationen zu den Fahrzeugbauarten, den Führerscheinen in der Land- und Forstwirtschaft und zur Berufskraftfahrerqualifikation.

Es richtet sich an Land- und Forstwirte, Maschinenringe, Lohnunternehmen, aber auch an Kontrollierende der Polizei und des BAG, nicht zuletzt an die Landtechnik-Fachbetriebe.

Verfasser des Merkblatts ist Verkehrsexperte Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Unterstützt haben ihn dabei der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Deutscher Bauernverband (DBV). Das Merkblatt kann kostenlos unter www.lwk-niedersachsen.de mit dem Webcode 01040470 heruntergeladen werden steht aber auch hier zur Verfügung.