Ab dem 01. Januar 2018 tretet die sogenannte „Mother Regulation“ für landwirtschaftliche Fahrzeuge in Kraft – aber was ist das?

„Im Rahmen der Verordnung (EU) 167/2013 (sog. „Mother Regulation“) gibt es für Traktoren geänderte und für Anhänger neue Vorschriften für das Genehmigungsverfahren (früher: Betriebserlaubnisverfahren) und Typprüfungen. Die damit verbundenen formellen und technischen Änderungen sind für die ab 1. Januar 2018 neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge zu berücksichtigen. Nach dem 01.01.2018 können neue Fahrzeuge, die nicht nach den neuen Vorschriften genehmigt sind, grundsätzlich nicht mehr ohne weiteres zugelassen werden. Es gibt jedoch noch begrenzt Möglichkeiten, nach dem 01.01.2018 eventuell noch vorhandene Lagerbestände über Einzelgenehmigung (§ 21 StVZO) oder über die EU-Regelung der auslaufenden Serie ohne technische Nachrüstungen abzubauen. Insbesondere die Händler sollten sich hierüber genauestens bei ihren Lieferanten informieren.“ (Quelle: Eilbote-online.com)

Herr Andreas Schauer vom VDMA stellt uns freundlicherweise eine Foliensammlung zur Verfügung, die offene Fragen beantworten soll (hier klicken).