Zahlreiche gesetzliche Regulierungen sind zu Beginn des Jahres in Kraft getreten. Zum Beispiel wurde der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer ab sofort die Möglichkeit Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen, das heißt, sie können für eine bestimmte Zeit nur Teilzeit arbeiten, dann aber wieder in die Vollzeit wechseln. Neuerungen gibt es unter anderem auch in Sachen Kündigungsschutz und Tarifgesetz. Einen Überblick zu den Neuerungen hat der ZDH zusammengestellt.

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Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de