16.03.2010 Praxisseminar - Agenturgeschäft im Landmaschinenhandel in Hannover
Letzter Schulungstermin 2010
Seit Januar 2007 sind die Vorsteuerpauschalen in der Landwirtschaft auf 10,7% angehoben. Was heißt das für den Landmaschinenhandel? Wie ist das überhaupt mit der Umsetzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft? Worauf muß der LM-Händler achten?
Diese Fragen beantwortet Dipl.-Fin.Wirt Adolf Scheuer, Partner des Verbandes für alle Steuerfragen.
Fall 1: Der Landwirt ist „Regelbesteuerer“: Er berechnet und zahlt Umsatzsteuer, die Differenz gleicht er aus: keine umsatzsteuerlichen Besonderheiten.
Fall 2: Der Landwirt ist „Pauschalierer“: Er genießt eine staatliche Verfahrenssubvention, die davon ausgeht, dass die Summe an gezahlter und eingenommener Umsatzsteuer sich ausgleicht; der Staat nimmt eine Zahllast von Null an. Damit diese etwa eintritt, werden bestimmte Durchschnittssteuersätze „pauschal“ festgelegt, seit Januar 2007 eben 10,7%.
Das Problem: Der Landmaschinenhändler zahlt bei Kauf einer Maschine vom Pauschalierer nur 10,7% Vorsteuer, muss jedoch bei Verkauf derselben Maschine 19% ausweisen und abführen. Die Differenz, das „8,3%-Loch“, schmälert seine Gewinnmarge.
Durch geschickte Vertragsgestaltung kann die steuerliche Belastung im Landmaschinenhandel minimiert werden: das sog. „Agenturgeschäft“. Es hat keinen guten Ruf, ist jedoch im Landmaschinenhandel die einzige Möglichkeit, 8,3%-Punkte an Umsatz mehr an Marge mitzunehmen, oft der ganze Gewinn. Wie das geht, arbeiten die Seminarteilnehmer Schritt für Schritt am Praxisbeispiel nach.
Und mit dem ersten Agenturgeschäft ist der Seminarbeitrag „wieder raus“. Das 1-Tages-Seminar richtet sich speziell an Inhaber und Geschäftsführer, Buchhalter, Controller und Junioren von Landmaschinen-Fachbetrieben. Umfangreiche Seminarunterlagen gehören zum Seminar-Leistungsumfang. Wir würden uns freuen, Sie zu diesem Seminar begrüßen zu können.
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